Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V.

   
1. Allgemeines
   
1.1.
Die Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. ist eine als eingetragener gemeinnütziger Verein geführte kommunale Bildungs- und Kultureinrichtung und versteht ihren Bildungsauftrag als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen, Musizieren, Tanzen und zu bildnerisch-künstlerischer Gestaltung und leistet so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Erziehung und Persönlichkeitsbildung.
   
1.2. Das Unterrichtsverhältnis gestaltet sich privat-rechtlich.
   
2. Aufgabe
   
2.1.

Die Aufgabe der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. besteht darin, die musikalische Elementarerziehung zu fördern, Nachwuchs für das Laienmusizieren, für den Tanz und die Bildende Kunst heranzubilden sowie Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Besonders begabte Schüler[1] können auf ein Studium musik- und kunstbezogener Berufe vorbereitet werden. Mit dieser studienvorbereitenden Ausbildung leistet die Kunst und Musikschule Dippoldiswalde e.V. einen Beitrag zur späteren Berufswahl.

 

[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

   
2.2.
Ziel der musisch- bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der rein instrumentalen, gesanglichen, tänzerischen bzw. bildnerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik und Kunst zu wecken.
   
3. Aufbau
   
3.1. Die musikalische Ausbildung an der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. geschieht in folgenden Stufen:
   
  Grundstufe: elementare Musikerziehung
  Unterstufe: instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht
  Mittelstufe: instrumentaler und vokaler Einzelunterricht, ggf. mit erweitertem Stundenangebot
  Oberstufe: instrumentaler und vokaler Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot (studienvorbereitende Ausbildung)
  Richtlinien für die schulische Arbeit sind die vom Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) herausgegebenen Empfehlungen und dessen Strukturplan.
   
3.2.
Neben der Ausbildung in der Grund-, Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Ergänzungsfächer (Gemeinschaftsmusizieren, Ensembleunterricht, Musiktheorie, Band, Chor, Orchester) sowie gegebenenfalls spezielle Kurse angeboten.
   
3.3. Die bildnerisch-künstlerische und tänzerische Ausbildung erfolgt entsprechend ihrer Spezifik in verschiedenen Kursen.
   
4. Schuljahr
   
4.1. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres und beinhaltet 34 Unterrichtseinheiten.
   
4.2.
Es gelten die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen.
   
5. Aufnahme und Abmeldung
   
5.1. Die Aufnahme des Unterrichtsverhältnisses beginnt im Normalfall zum Schuljahresbeginn. Sie kann aber jederzeit in Abhängigkeit von der Anzahl der freien Plätze im jeweiligen Unterrichtsfach erfolgen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
   
5.2. Alle An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform.
   
5.3. Mit der Anmeldung, welche spätestens 14 Tage nach Unterrichtsbeginn vorliegen muss, erkennt der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltordnung an.
   
5.4.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Halbjahr und zum Schuljahresende möglich. Kündigungsfrist ist der 15.12. für das Halbjahr bzw. der 31.5. für das laufende Schuljahr.

In besonderen Fällen kann ein schriftlicher Antrag des Vertragsnehmers zur Abmeldung auch außerhalb der Frist (siehe 5.4) gestellt werden. Darüber entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Der Abmeldung ist zu begründen. Vorübergehende Lustlosigkeit ist kein Grund zum Abbruch des Unterrichts.

   
5.5. Die Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. erhebt nur Daten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei stets beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien, erteilt. Aktualisierungen der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzrichtlinie sind während der Vertragslaufzeit für beide Vertragsparteien bindend und werden in einer Datenschutzerklärung u.a. auf der hauseigenen Homepage veröffentlichet.
   
6. Unterricht
   
6.1. Der Unterricht findet an der Kunst- und Musikschule in Dippoldiswalde statt. Weiterhin können bei Bedarf externe Unterrichtsorte eingerichtet werden, welche der Vorstand in Absprache mit der Schulleitung regelt.
   
6.2. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den Veranstaltungen der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. verpflichtet. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.
   
   
6.3. Im Falle behördlich verfügter Musikschul-Schließung, z.B. wegen pandemisch verlaufender lokaler oder globaler Krankheitswellen, wird der Musikschulunterricht ersatzweise durch den Einsatz digitaler Medien via Internet durchführt. Das Aufzeichnen des Unterrichts von Schülern wie von Lehrkräften ist nicht gestattet.
Dieses Online-Angebot gilt für die Zeit der Musikschul-Schließung als gleichwertiger Unterricht zum bisherigen Präsenz-Unterricht.
Die Unterrichts-Gebühren/Entgelte bleiben für diesen Zeitraum bestehen und werden wie bisher weitergeführt.
Das Online-Angebot der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde kann auch in Fällen längerer Krankheit oder häuslicher Quarantäne in Anspruch genommen werden.
   
7. Unterrichtsversäumnis und Unterrichtsausfall
7.1. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er weder Anspruch auf das Nachholen der Unterrichtsstunde noch auf eine Gebührenrückerstattung. Dies gilt auch für das Fernbleiben aus privaten Gründen (z.B. Familienfeiern, Sportereignisse, schönes Wetter, Friseurtermine…).
   
7.2. Bei Absage des Unterrichts durch den Schüler ist eine Nachholung des Unterrichts nur wegen einer nachweisbaren Erkrankung (Absage bis 24 Stunden vor Unterrichtstermin bei der Lehrkraft) oder geplanten Klassenfahrten bzw. wichtigen schulischen Veranstaltungen (Absage bis 1 Woche vorher) möglich. Längere Ausfälle als zwei Unterrichtstermine pro Schulhalbjahr in Folge, sind dem Schulsekretariat mitzuteilen. Kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht bei unentschuldigtem Fehlen. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen des Schülers kann zum Ausschluss vom Unterricht führen. Über einen Ausschluss entscheidet die Schulleitung.
   
7.3. Wenn eine Verlegung des Unterrichts aufgrund dienstlicher oder privater Gründe der Lehrkraft notwendig ist, bedarf es der schriftlichen oder telefonischen Rücksprache mit den Eltern. Wird der vereinbarte Ersatztermin vom Schüler nicht wahrgenommen, erlischt ein erneuter Anspruch auf einen Ausweichtermin.
   
7.4. Bei Krankheit des Schülers oder der Lehrkraft bis zu zwei Wochen in Folge wird die jeweilige Lehrkraft versuchen, den ausgefallenen Unterricht nachzuholen. Ist dies bei Begründung nicht möglich, können die Unterrichtsgebühren nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verrechnet werden.
   
7.5. Es können bis zu drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen (z.B. Prüfungswoche) ausfallen. Ab der vierten Ausfallstunde besteht, falls der Unterricht nicht nachgeholt werden oder Ersatzunterricht angeboten werden kann, Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung. Diese muss schriftlich innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden.
   
8. Unterrichtsentgelte
   
8.1. Die Höhe der Entgelte ist in der Entgeltordnung festgelegt. Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter verpflichtet sich zu pünktlicher Zahlung zu den jeweils festgelegten Fristen.
   
8.2. Bei zweimonatigem und längeren Zahlungsrückständen und erfolgloser 2. Mahnung wird der Unterricht mit sofortiger Wirkung eingestellt und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Zahlungsausfälle zu Lasten des Vereins trägt der Schuldner.
   
8.3. Ermäßigungen können ab 2. Fach bzw. 2. Familienmitglied in Höhe von 10 % und ab 3.Fach bzw. 3. Familienmitglied in Höhe von 20 % in Anspruch genommen werden. Über Ermäßigungen in bestimmten Härtefällen entscheiden der Vorstand und die Schulleitung.
8.4. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars bzw. der gewählten Zahlungsweise ist der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zur Zahlung ab Unterrichtsbeginn nach entsprechender Aufforderung durch den Entgeltbescheid verpflichtet.
9. Entgelte
   
9.1. Für den Besuch der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. sind Entgelte zu entrichten. Näheres regelt die Entgeltordnung.
   
9.2. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars bzw. der gewählten Zahlungsweise ist der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zur Zahlung ab Unterrichtsbeginn nach entsprechender Aufforderung durch den Entgeltbescheid verpflichtet.
   
9.3. Erfolgt keine fristgemäße Zahlung der Entgelte, werden Säumnis- und Mahnungsgebühren fällig.
   
10. Leistungen
   
10.1. Zum Ende eines jeden Schuljahres erhält der Schüler eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am Unterricht. Bei Kursen wird die Bestätigung am Ende des jeweiligen Kurses überreicht.
   
10.2. Leistungsnachweise / Abschlüsse sind entsprechend den Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) möglich und können nach einer Prüfung zuerkannt werden. Die Vorbereitung dafür obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
   
10.3. Bei Abschlüssen ab der Mittelstufe muss ein Nachweis über die Teilnahme am Theorieunterricht / Gemeinschaftsmusizieren vorliegen.
   
10.4. Die Aufnahme in die weiterführende Ausbildungsstufe ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.
   
11. Aufsicht / Haftung
   
  Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts sowie während der Proben und Veranstaltungen der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. Der Weg von und zum Unterricht bzw. zu Veranstaltungen und Proben sind nicht über die Kunst- und Musikschule e.V. versichert. Ein Versicherungsanspruch gegenüber der Kunst- und Musikschule bei persönlichen Sach- und Vermögensschäden während des Unterrichts bzw. bei Teilnahme an Veranstaltungen und Proben, sowie den Transport dahin bestehen nicht Dafür haftet die private Unfall- und Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers bzw. des Schülers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.
   
12. Gesundheitsbestimmungen
   
  Bei ansteckenden Krankheiten / grippalem Infekt sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen ( insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen ) anzuwenden.
   
13. Leihinstrumente
   
  Die Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. verleiht Instrumente zur Probezeit und Nutzung für eine maximale Leihdauer von zwei Jahren (siehe Entgeltordnung). Bei freier Kapazität ist die Nutzung darüber hinaus möglich.
   
14. Inkrafttreten
   
Die AGB der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V. tritt per 01.01.2021 in Kraft. geändert 11/2023