Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich mich oder mein Kind an?

Schicken Sie uns eine E-Mail an buero@kmdw.de mit Ihrem vollständigen Namen bzw. dem vollständigen Namen Ihres Kindes, dem Geburtsdatum und einer Telefonnummer, unter der wir Sie kurzfristig erreichen können.
Teilen Sie uns bitte auch mit, für welches Instrumental-, Vokal-, Kunst- oder Tanzfach Sie sich interessieren und wenn möglich, an welchen Nachmittagen und in welchem Zeitfenster der Unterricht für Sie bzw. Ihr Kind gut passen würde.

Wie geht es nach meiner Anmeldung weiter?

Nach unserer Eingangsbestätigung per E-Mail stehen Sie bzw. Ihr Kind zunächst auf unserer Warteliste. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da uns viele Anfragen erreichen und es bei einzelnen Instrumenten bzw. Angeboten zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Sobald wir einen passenden Unterrichtsplatz gefunden haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Einteilung und allen wichtigen Informationen zu Wochentag, Unterrichtszeit, Raum und Lehrkraft.

Gibt es eine Schnupperstunde/Schnupperunterricht?

Ja. Die erste Unterrichtsstunde ist grundsätzlich eine kostenlose Schnupperstunde. Wenn Sie bzw. Ihr Kind den Unterricht anschließend fortsetzen möchten, bringen Sie bitte zur zweiten Unterrichtsstunde die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung sowie die Foto-/Video-Einwilligung mit.

Für Kinder in der Musikalischen Früherziehung (MFE) gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Unterricht jeweils zum Monatsende beendet werden.

Eine Kündigung ist zum Schulhalbjahr möglich – nähere Informationen finden Sie in unseren AGB.

Wie lang ist eine Unterrichtseinheit?

In der Regel beginnen wir mit 30 Minuten Einzelunterricht pro Woche. Erwachsene sowie besonders leistungsorientierte Schülerinnen und Schüler können auch 45 Minuten Unterricht erhalten. Wird Gruppenunterricht mit bis zu drei Teilnehmenden angeboten, empfehlen wir in den meisten Fällen eine Unterrichtsdauer von 45 Minuten.

In welchem Alter ist es möglich, ein Instrument zu erlernen?

Grundsätzlich ist es in jedem Alter möglich, ein Instrument, Gesang, Tanz oder Kunst neu zu erlernen oder bereits vorhandene Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Was kostet der Unterricht?

Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Entgeltabelle.

Kleine Kinder können ab dem 3. Lebensjahr unsere Musikalische Früherziehung besuchen. Ab der 1. Klasse der Grundschule ist in der Regel ein guter Zeitpunkt, mit dem Instrumentalunterricht im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen zu beginnen. In Einzelfällen ist ein Einstieg auch schon früher möglich.

Ich möchte gern das Unterrichtsfach wechseln bzw. ein anderes Instrument erlernen. Ist das möglich?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihr Kind für das gewünschte neue Unterrichtsfach angemeldet sind und dort freie Kapazitäten bestehen. Die Entscheidung über einen Wechsel erfolgt in Abstimmung zwischen den jeweiligen Fachlehrkräften und der Schulleitung.

Bis wann muss ich den Unterrichtsvertrag gekündigt haben?

Der Unterrichtsvertrag muss bis zum 15.12. bzw. bis zum 31.05. für das jeweils folgende Schulhalbjahr gekündigt werden.

Ich habe mich bzw. mein Kind bei der Lehrkraft abgemeldet/mündlich gekündigt und es werden immer noch Entgelte abgebucht. Warum?

Eine Abmeldung bzw. Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail ohne Unterschrift an buero@kmdw.de ist dafür ausreichend. Alternativ können Sie uns Ihre Kündigung auch per Post zusenden.

Eine mündliche Abmeldung bei der Lehrkraft gilt nicht als Vertragskündigung.

Warum wurde von meinem Bankkonto ein Entgelt für Juli oder August abgebucht, obwohl aufgrund der Sommerferien in diesen Monaten kein Unterricht stattgefunden hat?

Für alle Unterrichtsverträge gilt: Sie zahlen ein Schuljahresentgelt, das auf zwölf gleichbleibende Monatsraten verteilt wird. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.

Daher wird das monatliche Entgelt auch während der Ferien, einschließlich der Monate Juli und August, erhoben. Die Höhe der Monatsrate ist unabhängig von der Anzahl der Ferien- und Feiertage im jeweiligen Monat.

Der Unterricht ist ausgefallen. Gibt es eine Erstattung?

Unterrichtsausfälle, die seitens der Musikschule entstehen, werden während des laufenden Schuljahres in unserem Verwaltungssystem erfasst.

Kann der ausgefallene Unterricht nicht nachgeholt werden und wird die im Schuljahr zugrunde gelegte Anzahl von 34 Unterrichtseinheiten nicht erreicht, kann zu Beginn des folgenden Schuljahres eine entsprechende Verrechnung bzw. Erstattung erfolgen. Bitte sprechen Sie uns dazu gern an.

Warum bekomme ich keine Erstattung, obwohl mein Kind Unterrichtsausfälle hatte?

Der Unterricht an der KMDW basiert auf 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr (01.08. bis 31.07. des Folgejahres). Auf dieser Grundlage wird auch das Jahresentgelt berechnet.

Da die einzelnen Wochentage innerhalb eines Schuljahres unterschiedlich häufig vorkommen, können für bestimmte Unterrichtstage mehr als 34 reguläre Termine entstehen – beispielsweise 36 Dienstage.

Erhält eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe des Schuljahres beispielsweise 36 reguläre Unterrichtstermine und fallen davon zwei Termine wegen Abwesenheit der Lehrkraft aus, sind dennoch insgesamt 34 Unterrichtseinheiten erfolgt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung, da die dem Jahresentgelt zugrunde liegenden 34 Unterrichtseinheiten erreicht wurden.

Muss ich den Erwachsenen-Tarif zahlen, wenn mein Kind 18 Jahre alt wird?

Nein. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wird der Erwachsenen-Tarif berechnet.

Befindet sich Ihr Kind anschließend noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, im Studium oder in einer vergleichbaren Situation, kann weiterhin der ermäßigte Schülertarif gewährt werden. Voraussetzung ist, dass uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, zum Beispiel eine Schulbescheinigung, ein Ausbildungsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung.

Ich habe Fragen zu inklusiven Angeboten an der KMDW. An wen kann ich mich wenden?

Uns ist wichtig, dass möglichst viele Menschen bei uns musizieren und tanzen können. Wenn Sie Fragen zu besonderen Bedürfnissen, individuellen Unterstützungsmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich gern an Susanne Schlät: susanne.schlaet@kmdw.de

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Fragen zu Verträgen, Entgelten, freien Unterrichtsplätzen, Unterrichtsorten und -zeiten sowie zu weiteren organisatorischen Themen beantworten wir Ihnen gern telefonisch unter 03504-607988 (wochentags zwischen 9 und 12 Uhr) oder per E-Mail an info@kmdw.de.

(Stand: August 2026)