Entgelttarife

Gültig ab dem 01.09.2024
für die Gemeinden Dippoldiswalde, Altenberg, Bannewitz, Dohna, Glashütte, Hermsdorf/E., Klingenberg, Kreischa, Rabenau.

Tarife monatlich 1

Schüler ohne eigenes Einkommen:
- 10% 1 - 20% 1
30 min Gruppenunterricht 2 36,00 € 32,40 € 28,80 €
45 min Gruppenunterricht 2 54,00 € 48,60 € 43,20 €
30 min Einzelunterricht 60,00 € 54,00 € 48,00 €
45 min Einzelunterricht 78,20 € 70,38 € 62,56 €
90 min Malerei 3 oder Keramik 30,00 € 27,00 € 24,00 €
45 min Tanz 30,00 € 27,00 € 24,00 €
Musikalische Früherziehung 30,00 € 27,00 € 24,00 €
Schüler mit eigenem Einkommen:
- 10% 1 - 20% 1
30 min Gruppenunterricht 2 48,00 € 43,20 € 38,40 €
45 min Gruppenunterricht 2 62,40 € 56,16 € 49,92 €
30 min Einzelunterricht 78,00 € 70,20 € 62,40 €
45 min Einzelunterricht 96,00 € 86,40 € 76,80 €
Lehrgänge/ Kurse 30,00 € 27,00 € 24,00 €
Nebenfächer:
Theorie mit Hauptfach 3,00 €
Theorie ohne Hauptfach 24,00 €
Ensemble, Band, Kinderorchester mit Hauptfach Teilnahme kostenfrei
Chor ohne Hauptfach 30,00 €
Ensemble, Band, Kinderorchester ohne Hauptfach 25,00 €
Instrumentenkarussell 50,00 €
Kammerorchester der KMDW 200,00 € / jährlich
MFE in Kitas:
45 Minuten 25,00 €
30 Minuten 20,00 €

Für Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden, die sich nicht an der Kooperationsvereinbarung beteiligen, wird ein erhöhtes monatliches Entgelt von zusätzlich 15,00 € erhoben.

Entgelte für Projekte und zeitlich begrenzte Kurse werden entsprechend der jeweiligen Kalkulation vereinbart.

Das monatliche Entgelt für die Nutzung eines Musikinstrumentes beträgt 10,00 €. Das geliehene Instrument ist entsprechend zu versichern (Hausrat oder ggfs. Instrumentenversicherung) und ein Nachweis darüber zu erbringen.

Für den Klavierunterricht wird ein jährlicher Zuschlag von 12,00 € erhoben und mit dem monatlichen Entgelt eingezogen.

Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,00 €.

1 Rabatte: (zurück)
für das 2. Familienmitglied bzw. Unterrichtsfach 10%
für das 3. und jedes weitere Familienmitglied bzw. Unterrichtsfach 20%

Wirtschaftlich schwach gestellte Musikschülerinnen und Musikschüler erhalten eine Sozialermäßigung auf Unterrichts- und Leihgebühren. Diese ist an die Regelsätze der Sozialhilfe gekoppelt.

2 in der Regel 2-3 Schüler in einer Unterrichtsstunde (zurück)

3 bei einer Förderung der Kunstkurse durch den Freistaat Sachsen können die monatlichen Gebühren geringer ausfallen (zurück)